Aufnahme und Vereinswechsel zur Abteilung Fußball

Bei Neueintritt oder Vereinswechsel zum ASV Au in die Abteilung Fußball sind folgende zwei Schritte notwendig:

1. Eintritt in den ASV Au Abteilung Fußball

Unterscheidung nach externen oder internen Beitritt:

1a) Neuzugang Aufnahmeantrag ASV Au

1b) Wechsel innerhalb des Vereins zur Abteilung Fußball Änderungsantrag ASV Au

2.1 Antrag auf Spielberechtigung für den Jugendfußball (ab 7 bis 18 Jahre)

Unterscheidung nach neue Spieler oder Vereinswechsel:

2.1a) Bei Spieler*innen, die neu mit Fußball beginnen:

  • Antrag auf Spielberechtigung
  • Im Antragsformular muss die Seite 1 (persönliche Daten) durch die Eltern ausgefüllt und unten unterschrieben werden.
  • Die Antragsunterlagen (Scan oder Bild) entweder über den/die Trainer*in oder direkt an den Jugendleiter Florian Singer schicken.

2.1b) Bei Spieler*innen, die von einem anderen Verein zum ASV Au wechseln

Achtung: Bei Vereinswechsel ab U12 (D-Junioren) sind für Abmeldung und Passantrag die Wechselperioden (§§ 26, 27) der BFV Jugendordnung zu beachten (i.d.R. 01.06 – 15.07). Wird diese beachtet, entfällt die Wartefrist. Ebenfalls hat die Zu- oder Ablehnung des abgebenden Vereins Einfluss auf die Wartefrist (§§ 28, 29) (3 bis 6 Monate) für die Teilnahme an Spielen beim ASV Au.

  • Antrag auf Spielberechtigung
  • Im Antragsformular muss die Seite 1 (persönliche Daten) durch die Eltern ausgefüllt und unten unterschrieben werden.
  • Der abgebende Verein sollte für den/die Spieler*in die Abmeldung in SpielPLUS durchführen. Die Zustimmung des abgebenden Vereins verkürzt die Wartefristen!
  • Alternativ, bzw. falls der abgebende Verein die Abmeldung nicht wunschgemäß durchführt, ist im Antrag auch die Seite 3 durch die Eltern auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Die Antragsunterlagen (Scan oder Bild) entweder über den/die Trainer*in oder direkt an den Jugendleiter Florian Singer schicken.
2.2 Antrag auf Spielberechtigung bei Herren und Damen (ab 18 Jahre)

Vielen Dank!